Herr und Frau Hasch GbR, Dortmund – Stand: 1. Januar 2012
I. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden
Wir arbeiten mit unseren Kunden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung; allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Etwaige Terminvorgaben sind — soweit nicht ausdrücklich als solche bezeichnet — keine Fixtermine. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags verlängern die vertraglichen Terminvorgaben entsprechend.
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Herr und Frau Hasch GbR unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leitet. Der Kunde unterstützt die Herr und Frau Hasch GbR bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Daten sowie von Bildmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Herr und Frau Hasch GbR hinsichtlich der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Herr und Frau Hasch GbR im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Herr und Frau Hasch GbR umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Im Übrigen gelten die schriftlichen Ergebnisse der Briefings und der Feinkonzepte, soweit von einer Seite bestätigt, als Grundlage für die von uns zu erbringenden Leistungen und die geschuldete Vergütung.
II. Urheber- und Nutzungsrechte
Für Aufträge, die die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge beinhalten, behalten wir uns an sämtlichen Vorschlägen sowie Teilen davon das materielle und immaterielle Eigentum vor. Ohne unser schriftliches Einverständnis ist unserem Auftraggeber nicht gestattet, von uns entwickelte Konzepte und Produktionen — auch unter Abwandlung, Abänderung oder Verfremdung — zu verwerten oder zu diesen Zwecken Dritten zugänglich zu machen.
Der an die Herr und Frau Hasch GbR erteilte konzeptionelle und/oder grafische Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von begrenzten Nutzungsrechten. Es gelten die Vorschriften des Werkrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Herr und Frau Hasch GbR sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung seitens der Herr und Frau Hasch GbR dürfen unsere Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei Reproduktionen geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
Die Werke der Herr und Frau Hasch GbR dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarungen gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachter Zweck. Das Recht, die Arbeit im vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit vollständiger Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzung (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzung (z. B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Herr und Frau Hasch GbR.
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich darauf aufmerksam zu machen, wenn eine von uns während der Präsentation oder der Auftragsbearbeitung vorgestellte Leistung oder Teilleistung Elemente enthält, für die der Auftraggeber aufgrund einer gleichartigen oder identischen früheren Entwicklung Urheber- oder sonstige Ansprüche geltend machen will. Wird uns ein entsprechender Anspruch nicht unter Nennung des angeblichen Urhebers, dem Zeitpunkt der Schöpfung und unter Angabe nachvollziehbarer Anhaltspunkte über Anlass und Art der Entwicklung unverzüglich mitgeteilt, so sind die Rechte des Auftraggebers, von uns Unterlassung,
Schadenersatz oder wie auch immer begründete Zahlung zu verlangen, auf solche Fälle beschränkt, in denen wir vorsätzlich oder grob fahrlässig fremde Rechte, insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte, verletzt haben. Die Herr und Frau Hasch GbR darf den Kunden in ihrer Imagebroschüre oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Von vervielfältigten Werken sind der Herr und Frau Hasch GbR mindestens 10 Belegexemplare unendgeldlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.
III. Haftung für Urheberrechtsfreiheit und allgemeine Haftung
Soweit musikalische, bildliche oder sonstige Vorlagen bzw. Konzepte von unserem Auftraggeber beigestellt oder vorgegeben werden, können wir eine Haftung für die Freiheit von Urheberrechten auch des Gesamtwerks nicht übernehmen. Sollten die vom Auftraggeber beigestellten Entwürfe, Musiken, bildlichen Vorlagen etc. die Rechte Dritter verletzen und sollten wir im Hinblick auf diese Vorgaben als solche oder im Hinblick auf das unter ihrer Verwendung geschaffene Gesamtwerk von dritter Seite in Anspruch genommen werden, so hat der Auftraggeber uns in vollem Umfang freizustellen. Uns erteilte Aufträge beinhalten nicht eine Prüfung, ob die beabsichtigte Werbemaßnahme oder das Gesamtprojekt wettbewerbs- und/oder zeichenrechtlich zulässig ist; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Auf Verlangen des Auftraggebers werden wir entsprechende Prüfungen gegen gesonderte Berechnung vornehmen lassen.
Im Rahmen unserer vertraglichen Pflichten sowie für Verschulden bei den Vertragsverhandlungen haftet die Herr und Frau Hasch GbR dem Auftraggeber gegenüber — soweit es sich nicht um die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten handelt — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, soweit wir zur Abwicklung uns übertragener Aufgaben dritte Unternehmen oder Personen einschalten. Die Herr und Frau Hasch GbR haftet nicht für solche Fehler, die in Werken oder Teilleistungen enthalten sind, die wir dem Auftraggeber zwecks Prüfung vor Veröffentlichung übersandt haben und die bei gewissenhafter Prüfung durch den Auftraggeber hätten vermieden werden können. Soweit die Herr und Frau Hasch GbR dennoch wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens ein Mitverschulden zur Last fallen sollte, ist unsere Schadensersatzpflicht auf den für uns bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden beschränkt.
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Herr und Frau Hasch GbR nur durch den vorher definierten Ansprechpartner des Projekts zugesagt werden. Im Falle von Frist- oder Terminüberschreitungen, die von uns zu vertreten sind sowie im Falle von begründeten Mängelrügen hat der Auftraggeber uns, bevor er eine Nachfrist setzt und vom Vertrag zurücktreten kann, eine angemessene Frist zur ordnungsgemäßen Erfüllung zu gewähren.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Herr und Frau Hasch GbR nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Herr und Frau Hasch GbR wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
Für den Verlust von Dokumenten und/oder Daten haftet die Herr und Frau Hasch GbR insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Kopien und Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorenen gegangene Dokumente und Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.