ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Herr und Frau Hasch GbR, Dortmund – Stand: 1. Januar 2012

I. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden

Wir arbeiten mit unseren Kunden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung; allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Etwaige Terminvorgaben sind — soweit nicht ausdrücklich als solche bezeichnet — keine Fixtermine. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags verlängern die vertraglichen Terminvorgaben entsprechend.

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Herr und Frau Hasch GbR unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leitet. Der Kunde unterstützt die Herr und Frau Hasch GbR bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Daten sowie von Bildmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Herr und Frau Hasch GbR hinsichtlich der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Herr und Frau Hasch GbR im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der Herr und Frau Hasch GbR umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Im Übrigen gelten die schriftlichen Ergebnisse der Briefings und der Feinkonzepte, soweit von einer Seite bestätigt, als Grundlage für die von uns zu erbringenden Leistungen und die geschuldete Vergütung.

II. Urheber- und Nutzungsrechte

Für Aufträge, die die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge beinhalten, behalten wir uns an sämtlichen Vorschlägen sowie Teilen davon das materielle und immaterielle Eigentum vor. Ohne unser schriftliches Einverständnis ist unserem Auftraggeber nicht gestattet, von uns entwickelte Konzepte und Produktionen — auch unter Abwandlung, Abänderung oder Verfremdung — zu verwerten oder zu diesen Zwecken Dritten zugänglich zu machen.

Der an die Herr und Frau Hasch GbR  erteilte konzeptionelle und/oder grafische Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von begrenzten Nutzungsrechten. Es gelten die Vorschriften des Werkrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Herr und Frau Hasch GbR  sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung seitens der Herr und Frau Hasch GbR dürfen unsere Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei Reproduktionen geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

Die Werke der Herr und Frau Hasch GbR dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarungen gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachter Zweck. Das Recht, die Arbeit im vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber bzw. Verwerter mit vollständiger Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzung (z. B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzung (z. B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Herr und Frau Hasch GbR.

Der Auftraggeber hat uns unverzüglich darauf aufmerksam zu machen, wenn eine von uns während der Präsentation oder der Auftragsbearbeitung vorgestellte Leistung oder Teilleistung Elemente enthält, für die der Auftraggeber aufgrund einer gleichartigen oder identischen früheren Entwicklung Urheber- oder sonstige Ansprüche geltend machen will. Wird uns ein entsprechender Anspruch nicht unter Nennung des angeblichen Urhebers, dem Zeitpunkt der Schöpfung und unter Angabe nachvollziehbarer Anhaltspunkte über Anlass und Art der Entwicklung unverzüglich mitgeteilt, so sind die Rechte des Auftraggebers, von uns Unterlassung,

Schadenersatz oder wie auch immer begründete Zahlung zu verlangen, auf solche Fälle beschränkt, in denen wir vorsätzlich oder grob fahrlässig fremde Rechte, insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte, verletzt haben. Die Herr und Frau Hasch GbR darf den Kunden in ihrer Imagebroschüre oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Von vervielfältigten Werken sind der Herr und Frau Hasch GbR mindestens 10 Belegexemplare unendgeldlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

 III. Haftung für Urheberrechtsfreiheit und allgemeine Haftung 

Soweit musikalische, bildliche oder sonstige Vorlagen bzw. Konzepte von unserem Auftraggeber beigestellt oder vorgegeben werden, können wir eine Haftung für die Freiheit von Urheberrechten auch des Gesamtwerks nicht übernehmen. Sollten die vom Auftraggeber beigestellten Entwürfe, Musiken, bildlichen Vorlagen etc. die Rechte Dritter verletzen und sollten wir im Hinblick auf diese Vorgaben als solche oder im Hinblick auf das unter ihrer Verwendung geschaffene Gesamtwerk von dritter Seite in Anspruch genommen werden, so hat der Auftraggeber uns in vollem Umfang freizustellen. Uns erteilte Aufträge beinhalten nicht eine Prüfung, ob die beabsichtigte Werbemaßnahme oder das Gesamtprojekt wettbewerbs- und/oder zeichenrechtlich zulässig ist; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Auf Verlangen des Auftraggebers werden wir entsprechende Prüfungen gegen gesonderte Berechnung vornehmen lassen.

Im Rahmen unserer vertraglichen Pflichten sowie für Verschulden bei den Vertragsverhandlungen haftet die Herr und Frau Hasch GbR dem Auftraggeber gegenüber — soweit es sich nicht um die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten handelt — nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, soweit wir zur Abwicklung uns übertragener Aufgaben dritte Unternehmen oder Personen einschalten. Die Herr und Frau Hasch GbR haftet nicht für solche Fehler, die in Werken oder Teilleistungen enthalten sind, die wir dem Auftraggeber zwecks Prüfung vor Veröffentlichung übersandt haben und die bei gewissenhafter Prüfung durch den Auftraggeber hätten vermieden werden können. Soweit die Herr und Frau Hasch GbR dennoch wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens ein Mitverschulden zur Last fallen sollte, ist unsere Schadensersatzpflicht auf den für uns bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden beschränkt.

Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Herr und Frau Hasch GbR nur durch den vorher definierten Ansprechpartner des Projekts zugesagt werden. Im Falle von Frist- oder Terminüberschreitungen, die von uns zu vertreten sind sowie im Falle von begründeten Mängelrügen hat der Auftraggeber uns, bevor er eine Nachfrist setzt und vom Vertrag zurücktreten kann, eine angemessene Frist zur ordnungsgemäßen Erfüllung zu gewähren.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Herr und Frau Hasch GbR nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Herr und Frau Hasch GbR wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

Für den Verlust von Dokumenten und/oder Daten haftet die Herr und Frau Hasch GbR insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Kopien und Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorenen gegangene Dokumente und Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

IV. Geheimhaltungspflichten

Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Soweit wir dritte Personen zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen einbeziehen, werden wir diese über gleichartige Geheimhaltungspflichten unterrichten.

V. Preise, Zahlungsmodalitäten, Nebenkosten und Zusatzleistungen

Eine unendgeldliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht branchenüblich. Das für die Entwicklung des Konzeptes/Werkes, einschließlich seiner Modifikationen und der Präsentation vereinbarte Honorar, wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf die Gesamtvergütung angerechnet. Das vereinbarte Honorar ist wie folgt fällig:

1/3 des Auftragsvolumens nach Auftragserteilung
1/3 des Auftragsvolumens nach Produktionsfreigabe
1/3 des Auftragsvolumens nach Auftragsabschluss

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Fotoarbeiten, Dummys) sind zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder dessen Nutzung erforderlich sind, werden entsprechende Kosten und Spesen berechnet.

Alle Honorare, Vergütungen und Nebenkosten der Herr und Frau Hasch GbR sind Nettobeträge, die zuzüglich der Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Gerät der Auftraggeber mit dem Ausgleich von Rechnungen um mehr als 10 Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von dem Ausgleich dieser Rechnung und der Erbringung einer angemessenen Vorausleistung auf die dann als nächstes bevorstehenden Leistungsteile abhängig zu machen.

Hierdurch eintretende Verzögerungen bei der weiteren Auftragsabwicklung und -erfüllung haben wir — auch wenn Fixtermine vereinbart worden sind — nicht zu vertreten. Zur Erstellung von Teilrechnungen für erbrachte Teilleistungen bzw. an Dritte verauslagte oder zu verauslagende Kosten sind wir unabhängig von den oben bezeichneten Fälligkeiten berechtigt. Dies gilt insbesondere für von uns verauslagte Nutzungsrechte und sonstige Gebühren, die mangels anderweitiger Vereinbarung durch das vereinbarte Honorar nicht abgedeckt sind.

Bei Aufträgen, deren Abwicklung sich über mehr als 4 Monate erstreckt, sind wir berechtigt, die vereinbarten Kosten bzw. den bereitgestellten Etat in dem Umfang zu überschreiten, der durch die seit Auftragserteilung eingetretene nachweisliche Erhöhung von Lohn- bzw. Materialkosten bedingt wird. Die nicht in unserem Einflussbereich liegende nachweisliche Erhöhung von Kosten der Einschaltung Dritter können wir im Rahmen der Angemessenheit an unseren Auftraggeber weitergeben.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche bzw. zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn ihm unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns zustehen.

 VI. Abnahme und Gewährleistung 

Wir werden unserem Auftraggeber vor Produktionsbeginn das ausgearbeitete Konzept sowie etwaige weitere Entwürfe bzw. Feinkonzepte zur Genehmigung vorlegen. Das Konzept enthält die Beschreibung unseres Leistungsumfanges und ist von unserem Auftraggeber auf Auftragsgemäßheit und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und sodann mit Genehmigungsvermerk an uns zurück zusenden. Erhalten wir den bestätigten bzw. korrigierten Entwurf bzw. das bestätigte oder korrigierte Konzept nicht spätestens binnen 5 Tagen ab Aushändigung bzw. innerhalb einer im Einzelfall abweichend vereinbarten Frist zurück, so gelten das Konzept und auch etwaige weitere Entwürfe bzw. Feinkonzepte, die wir dem Auftraggeber übersandt haben, als abgenommen.

Enthält die von uns gelieferte Leistung technische Mängel, so erhalten wir die Gelegenheit, diese zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Ist eine Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht möglich, so ist uns eine angemessene Nachfrist für die Auslieferung einer ordnungsgemäßen Produktion zu setzen. Wird auch nach wiederholter Nachbesserung bzw. Nachlieferung kein ordnungsgemäßes Vertragsprodukt ausgeliefert, so hat der Auftraggeber das Recht zur Wandlung bzw. Minderung.

VII. Begleitung Dritter

Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Druckproduktionen) in dessen Namen und auf seine Rechnung in Auftrag geben, haftet die Herr und Frau Hasch GbR nicht für diese Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in der Gesamtheit oder in Teilen an die Herr und Frau Hasch GbR , stellt er sie von der Haftung und den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung nicht ausgeschlossen.

Die Produktion wird von der Herr und Frau Hasch GbR nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Herr und Frau Hasch GbR ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu Treffen und Weisungen zu erteilen. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Herr und Frau Hasch GbR tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen ein zustehen. Die Herr und Frau Hasch GbR hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den mit unseren Auftraggebern und den mit unseren Auftragnehmern geschlossenen Verträgen, auch für Zahlungsansprüche, ist Dortmund. Soweit zulässig, wird die Zuständigkeit der Gerichte in Dortmund vereinbart. Es steht uns frei, Klage auch vor dem Gericht zu erheben, in dessen Zuständigkeitsbereich unser Vertragspartner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Sollte eine der vorstehend vereinbarten Bedingungen oder sollten andere Bestimmungen eines mit uns abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche, die deren rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel unter Beachtung der Branchenüblichkeit am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen

VIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den mit unseren Auftraggebern und den mit unseren Auftragnehmern geschlossenen Verträgen, auch für Zahlungsansprüche, ist Dortmund. Soweit zulässig, wird die Zuständigkeit der Gerichte in Dortmund vereinbart. Es steht uns frei, Klage auch vor dem Gericht zu erheben, in dessen Zuständigkeitsbereich unser Vertragspartner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Sollte eine der vorstehend vereinbarten Bedingungen oder sollten andere Bestimmungen eines mit uns abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche, die deren rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel unter Beachtung der Branchenüblichkeit am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

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